Die Erweiterung des deutsch-französischen Dialogs auf Polen ist eine der herausragenden Leistungen der deutsch-französischen Sonderbeziehung seit der Wiedervereinigung Deutschlands und Europas.
Mit der historischen Erklärung der Außenminister von August 1991 wurden die Gespräche zu Dritt in Form des Weimarer Dreiecks institutionalisiert. Diesen regelmäßigen Konsultationen der Außenminister schlossen sich in rascher Folge weitere trilaterale Konsultationen an: seit 1992 auf der Ebene der Parlamentarier, seit 1994 auf der Ebene der Verteidigungsminister, seit 1998 auf der Ebene der Staats- und Regierungschefs und seit 2001 auf der Ebene der Finanzminister. Darüber hinaus wurde im Juni die Erklärung von Malapolska verabschiedet, die die trilaterale Zusammenarbeit auf Bundesländer, Régions und Wojewodschaften ausweitet.
Der DFKR zeigte sich von jeher interessiert Polen in die deutsch-französische Kulturarbeit mit einzubeziehen. Am 6. und 7. Juni 2002 wurde der ehemalige polnische Kulturminister und jetzige Leiter des Warschauer Chopin-Institutes, Grzegor Michalski, nach Trier zur Plenarsitzung des DFKR eingeladen. Der DFKR beteiligte sich 2003 mit einem Forum erstmals am Warschauer Herbst und organisierte 2005 eine trinationale Konferenz über die Bedingungen künstlerischen Schaffens in der erweiterten EU.
Der Rat trägt damit zur Annäherung der deutsch-französisch-polnischen kulturellen Beziehungen bei und engagiert sich auch weiterhin für die Festigung dieser Zusammenarbeit.